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Die Caspar Heinrich Klinik ist Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Sie ist Kooperationspartner im AR-Verfahren der BEK, HEK und HaMü sowie der Deutsche BKK. Mit allen weiteren gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag nach §111 SGB V. Die Klinik ist beihilfefähig anerkannt. Die Behandlung der Patienten erfolgt im Rahmen der stationären und teilstationär/ ambulanten Anschlussheilbehandlungs- und Heilverfahren.

Selbstzahler und Privatversicherte erhalten als Wahlleistung Facharztbetreuung und Serviceleistungen im separaten Speisesaal.

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