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Anfahrt Bad Driburg Caspar Heinrich Klinik

Die Caspar Heinrich Klinik in Bad Driburg zählt zu Deutschlands Top-Reha-Kliniken mit der Spezialisierung in den Fachbereichen Kardiologie, Gastroenterologie und Orthopädie/Unfallchirurgie.

Wir empfehlen die Anreise mit dem Auto oder der Bahn. Der nächstgelegene Flughafen Paderborn-Lippstadt Airport liegt ca. 40 km von Bad Driburg entfernt.

Adresseingabe in Ihr Navigationssystem:
33014 Bad Driburg, Georg-Nave-Straße 26

Bitte beachten Sie, dass das Parken an der Klinik kostenpflichtig ist und Sie schon im Vorfeld Ihr Kennzeichen registrieren lassen sollten.

Hier geht es zur Registrierung 

Anreise mit dem Auto zur Caspar Heinrich Klinik
Anreise mit der Bahn zur Caspar Heinrich Klinik

Mit dem Zug können Sie bis zum Bahnhof Bad Driburg fahren. Dieser ist nur 2,5 km (ca. 5 Autominuten) von der Klinik entfernt.
Bitte geben Sie uns im Vorfeld Bescheid, wenn Sie mit der Bahn anreisen, gerne organisieren wir einen Transport in die Klinik.

Denken Sie bei Anreise mit der Bahn daran, Ihr Gepäck so aufzugeben, dass es zeitgleich mit Ihnen eintrifft.

Die Anreise unserer Patienten ist von Montag bis Freitag möglich. Bitte richten Sie Ihre Anreise so ein, dass Sie möglichst am Vormittag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr eintreffen. Sollten Sie erst später anreisen können, bitten wir Sie, uns dies rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Drohnenaufnahme Eingang Caspar Heinrich Klinik

Patienten der Deutschen Rentenversicherung Bund und Westfalen erstatten wir eine Woche vor Abreise ihr Fahrgeld und die Gepäckkosten für maximal zwei Gepäckstücke.

Die Höhe des Fahrgeldes richtet sich nach den Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund und Westfalen.

Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung werden in der Regel keine Fahrtkosten erstattet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem jeweiligen Kostenträger nach den Einzelheiten.

 

 

Parken Sie Ihren PKW bitte ausschließlich auf unseren dafür vorgesehenen Parkplätzen. Das Parken und Halten vor dem Haupteingang ist, außer zum Be- und Entladen bei An- und Abreise, grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge wird nicht übernommen. Für Geld- und Wertgegenstände übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.